Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Bereitstellung, Aufstellung, Miete und Abholung von Abfallcontainern sowie die Entsorgung der darin enthaltenen Abfälle zwischen der IVANGS Bedachungen GmbH & Co. KG, Schmiedestraße 37, 41749 Viersen-Süchteln (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“).
Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich unterschieden wird. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr
Die Darstellung der Container-Dienstleistungen auf unserer Website und im integrierten Buchungssystem (Twice Commerce) stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum).
Durch das Absenden der Bestellung im Checkout-Prozess gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung (Auftragsbestätigung per E-Mail) oder durch die tatsächliche Erbringung der Dienstleistung (Anlieferung des Containers) zustande.
Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss nicht gespeichert und ist dem Auftraggeber nicht zugänglich. Der Auftraggeber kann die Bestelldaten jedoch vor dem Absenden der Bestellung überprüfen und korrigieren. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
3. Eigentum am Container
Die bereitgestellten Container bleiben jederzeit Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat kein Recht, den Container an Dritte weiterzugeben, zu veräußern, zu verpfänden oder anderweitig über ihn zu verfügen. Der Container darf vom Auftraggeber nicht von seinem Aufstellort bewegt werden.
4. Pflichten des Auftraggebers (Stellplatz und Zufahrt)
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass der vorgesehene Aufstellort sowie die Zufahrtswege für das eingesetzte Entsorgungsfahrzeug (schwerer LKW) geeignet sind. Insbesondere gilt:
- Die Zufahrt muss eine Mindestbreite von 3,00 m und eine Durchfahrtshöhe von 4,00 m aufweisen.
- Der Untergrund muss für das zulässige Gesamtgewicht des LKW (bis zu 26 Tonnen) ausgelegt und ausreichend befestigt sein.
- Auf Privatgrund trägt der Auftraggeber das Risiko für eventuelle Setzungen oder Schäden am Untergrund (z. B. Pflastersteine, Kanaldeckel), sofern dem Auftragnehmer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
- Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Container frei zugänglich bleibt und nicht durch Fahrzeuge, Baustellenmaterial oder ähnliches in seiner Zugänglichkeit eingeschränkt wird.
5. Behördliche Genehmigungen (Sondernutzung)
Soll der Container auf öffentlichem Grund (Straßen, Gehwege, Parkplätze) aufgestellt werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die erforderliche Sondernutzungserlaubnis vorab bei der zuständigen Behörde einzuholen und für die verkehrssichere Absicherung (Beleuchtung, Warnbaken) zu sorgen, sofern dies nicht ausdrücklich als kostenpflichtige Zusatzleistung beim Auftragnehmer beauftragt wurde.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter und Bußgeldern frei, die aus einer fehlenden oder mangelhaften Genehmigung resultieren.
6. Befüllung und Abfallrechtliche Verantwortung
Der Auftraggeber ist als Abfallerzeuger im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) für die korrekte Deklaration des Abfalls verantwortlich. Es darf ausschließlich die im Vertrag vereinbarte Abfallart eingefüllt werden.
Verbotene Stoffe: Gefährliche Abfälle (z. B. Asbest, Farben, Lacke, Altöl, Batterien, Dämmstoffe wie KMF, teerhaltige Dachpappe) dürfen nicht eingefüllt werden, sofern sie nicht explizit Vertragsgegenstand sind. Bei Fehlbefüllung ist der Auftraggeber verpflichtet, den Mehraufwand für Sortierung, Transport und Entsorgung zu tragen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Container bei erkannter Fehlbefüllung abzulehnen.
Die Befüllung darf nur bis zur Oberkante des Containers erfolgen. Eine Überladung ist untersagt und berechtigt den Auftragnehmer zur Verweigerung des Abtransports. Die daraus entstehenden Mehrkosten (insbesondere für zusätzliche Anfahrten) trägt der Auftraggeber.
7. Abfallrechtliche Nachweispflichten
Der Auftragnehmer ist als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb zur ordnungsgemäßen Abfallbehandlung und -entsorgung gemäß KrWG verpflichtet. Auf Wunsch stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Entsorgungsnachweis gemäß § 50 KrWG i. V. m. der Nachweisverordnung (NachwV) zur Verfügung.
Die Aufbewahrungspflichten für entsorgungsbezogene Unterlagen richten sich nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben (derzeit mindestens 3 Jahre gemäß NachwV, bei handelsrechtlicher Relevanz bis zu 10 Jahre gemäß GoBD).
8. Lieferung, Abholung und Leistungszeiten
Der Auftragnehmer bemüht sich, die vereinbarten Liefer- und Abholtermine einzuhalten. Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 1–3 Werktagen nach Auftragsbestätigung im Kerngebiet (25 km Radius um 41749 Viersen-Süchteln). Genannte Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin schriftlich vereinbart wurde.
Abholbereitschaft: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abholbereitschaft des Containers rechtzeitig (mindestens 1 Werktag im Voraus) telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen. Die Abholung erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang der Abholmeldung.
Bei höherer Gewalt (z. B. Witterung, Straßensperrungen, behördliche Anordnungen) verlängern sich Liefer- und Abholfristen entsprechend, ohne dass daraus Ansprüche des Auftraggebers entstehen.
9. Preise, Mietdauer und Mehrkosten
Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und beinhalten die Anlieferung, Abholung, die Entsorgung der vereinbarten Abfallart/-menge und eine inkludierte Mietdauer von 7 Tagen (sofern nicht abweichend vereinbart).
Nach Ablauf der inkludierten Mietdauer werden zusätzliche Standgebühren pro Tag berechnet. Die Höhe der Standgebühren ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste.
Gewichtsüberschreitung: Übersteigt das tatsächliche Containergewicht das für die gebuchte Abfallart zulässige Höchstgewicht, werden Mehrkosten nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Der Auftraggeber wird über Mehrkosten vorab informiert, soweit dies möglich ist.
Fehlfahrten: Kann der Container wegen mangelnder Zufahrt, Überladung, falschem Aufstellort oder Abwesenheit des Auftraggebers nicht geliefert oder abgeholt werden, wird eine Fehlfahrtspauschale in Rechnung gestellt.
10. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt über den integrierten Zahlungsdienstleister Twice Commerce (Rentle Oy, Finnland). Folgende Zahlungsarten stehen zur Verfügung:
- Kreditkarte (via Stripe)
- Klarna (via Stripe)
- PayPal
Die Zahlung ist bei Buchung fällig, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde. Bei nachträglichen Mehrkosten (z. B. Standgebühren, Fehlbefüllung, Gewichtsüberschreitung) erfolgt die Rechnungsstellung separat mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Zugang.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern, 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Unternehmern.
11. Vorzeitige Abholung und Stornierung
Vorzeitige Abholung: Der Auftraggeber kann jederzeit die vorzeitige Abholung des Containers verlangen. Eine anteilige Erstattung der Mietkosten für nicht genutzte Tage erfolgt nicht, da es sich um einen Pauschalpreis handelt.
Stornierung durch den Auftraggeber: Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Liefertermin möglich. Bei späterer Stornierung oder Nichtannahme des Containers ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Aufwandspauschale in Höhe der Transportkosten zu berechnen.
Stornierung durch den Auftragnehmer: Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Leistung aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen unmöglich wird (z. B. nicht passierbare Zufahrt, behördliche Untersagung, offensichtliche Fehldeklaration gefährlicher Abfälle).
12. Haftung
Haftung des Auftraggebers: Ab der Abstellung bis zur Abholung ist der Auftraggeber als Mieter für den Container verantwortlich. Er haftet für Beschädigungen durch Dritte, Vandalismus, Brand, Diebstahl sowie für die illegale Befüllung durch Unbefugte.
Haftung des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer den Schaden arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Gleiches gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
13. Gewährleistung
Der Auftragnehmer schuldet die ordnungsgemäße Bereitstellung eines funktionsfähigen Containers sowie die fachgerechte Entsorgung der vereinbarten Abfallart. Erkennbare Mängel am Container sind unverzüglich bei Anlieferung zu melden.
Sofern der Container bei der Anlieferung offensichtlich beschädigt oder für den vereinbarten Zweck ungeeignet ist, hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung (Ersatzcontainer). Weitergehende Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
14. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben bei Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB.
Widerrufsbelehrung:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
IVANGS Bedachungen GmbH & Co. KG
Schmiedestraße 37
41749 Viersen-Süchteln
Telefon: 02162 356667
E-Mail: containerdienst@ivangs.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben.
Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
15. Datenschutz (DSGVO)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Erfüllung abfallrechtlicher Dokumentationspflichten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Weitere Details entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist - soweit der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - Viersen. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: April 2026
